Modernisierung Ihrer Immobilie – wenn nicht jetzt, wann dann?
Sie möchten Ihre Immobilie verschönern, energetisch effizienter gestalten oder dringend notwendige Reparaturen durchführen? Kein Problem. Die Experten der 4wändekanzlei zeigen Ihnen gerne welche, Möglichkeiten Sie hier nutzen können.
Exemplarisch zeigen wir Ihnen die drei möglichen Varianten eines Modernisierungskredits
Die zinsgünstigste Variante ist die Modernisierung über eine Baufinanzierung abzuwickeln. Die kreditgebende Bank sichert sich im Grundbuch ab, was sich positiv auf den Zins für Sie auswirkt (niedrig). Im Gegenzug haben Sie jedoch in der Regel die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch selbst zu tragen. Nachteilig ist auch, dass die Bank in der Regel Nachweise (Rechnungen) für die Maßnahmen verlangt und sie die Gelder nur Schritt für Schritt auszahlt.
Für diese Art der Finanzierung müssen Sie eine Immobilie besitzen oder gerade eine kaufen. Als Mieter ohne eigenen Immobilienbesitz können sie keine Baufinanzierung beantragen.
Sie sind bereits Besitzer einer Immobilie.
In der Regel können Sie damit Summen je nach Bank zwischen € 10.000,- und € 60.000,- finanzieren. Bei der Beantragung müssen Sie der Bank neben Ihren Einkommensunterlagen lediglich nachweisen, dass Sie eine Immobilie besitzen. Dafür genügt schon ein aktueller Grundbuchauszug. Die Bank benötigt hier keine Grundbucheintragung und das Objekt musss auch nicht lastenfrei sein. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Bank i.d.R. keine Nachweise über die durchgeführte Modernisierung verlangt.
Hier ist der Modernisierungskredit nicht an eine Immobilie gebunden. Es ist für Sie also egal ob Sie bereits Immobilienbesitzer sind oder nicht. Hier will die Bank weder einen Eigentumsnachweis noch eine Rechnung oder Belege über die Modernisierung. Dafür sind die Zinsen etwas höher.
Diese Art des Kredites eignet sich besonders für Mieter die keine eigene Immobilie besitzen, jedoch Ihre Mietwohnung verschönern oder aufwerten wollen (bsp durch Möbel).